Herzlich Willkommen!
Schön, dass Sie sich für die arbeitsmedizinische Praxis ArbMedNRW interessieren!
Auf diesen Seiten finden sowohl interessierte Geschäftsführer, Mitarbeitende und unsere sicherheitstechnische Kooperationspartner ausführliche Informationen zu unserer Praxis und unseren Leistungen sowie interessante Informationen rund um das Thema Arbeitsmedizin.
Unser Ziel ist es, mit unserem theoretischen Wissen, unseren Arbeitserfahrungen und modernen Vorsorgeverfahren, Ihnen durch das Erfüllen der gesetzlichen Vorgaben, die Gewährleistung von Sicherheit am Arbeitsplatz, die Steigerung der Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens, eine umfassende arbeitsmedizinische Betreuung zu bieten.
Von der Bestellung und Terminierung Ihrer Untersuchungen bis zur vollständigen Rechnungsstellung ist unsere Praxis die Lösung für einen reibungslosen digitalen Workflow!
Hier sind die Gründe, warum Sie bei uns bestens versorgt sind:
1. Es ist erforderlich, dass Unternehmen bereits ab einem Mitarbeiter eine arbeitsmedizinische Betreuung gewährleisten, wenn Gefahrenstoffeinwirkungen, Lärm, schwere körperliche Belastungen oder andere physikalische Gefährdungen gemäß der Gefährdungsbeurteilung festgestellt wurden.
2. Ab einer Mitarbeiterzahl von 50 Personen ist gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) generell eine arbeitsmedizinische Betreuung erforderlich.
Dagmar V.
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