Basiert auf dem Arbeitssicherheitsgesetz und der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge.
Die Unternehmen sind verpflichtet, die Gesundheit ihrer Mitarbeiter durch regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen und entsprechende Vorsorgeuntersuchungen zu schützen.
Wir leisten vor Ort:
ASA und Betriebsbegehungen
Beratungen zu Gefährdungsbeurteilungen
Beurteilung der physikalischen und biologischen Arbeitsbedingungen
Beratungen zur Notfallprävention, Notfallplänen und -Übungen
Beratungen zu den Erste- Hilfe- Maßnahmen
Hilfe bei ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung
Beratungen zu nachhaltigen Materialien und Lösungen
Unterstützung beim Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung und Schutzkleidung
Hilfe bei Gestaltung von Arbeitsplätzen
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